FM4-Logo

jetzt live:

Aktueller Musiktitel:

Maschinengewehr / Verbotschild / EU Flagge

Pixabay / CC0 / FM4

Erich Moechel

Etwas entschärfte EU-Verordnung gegen Terror im Finale

Frankreich, Österreich und mehrere andere Staaten stellen sich im Ministerrat bei Löschanordnungen „terroristischer Inhalte“ durch Behörden aus anderen EU-Staaten gegen Kontrollrechte durch die Behörden im eigenen Land.

Von Erich Moechel

Noch gibt es zwar keine Einigkeit dazu im Rat, aber die deutsche Ratspräsidentschaft kommt ihrem Ziel näher, die Verordnung gegen terroristische Inhalte im Netz zu akkordieren. Die für Donnerstag geplanten Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Kommission wurden auf diese Woche verschoben, um die letzten offenen Punkte abzuklären. Zuletzt hatte der eskalierende Konflikt mit Polen und Ungarn neue Dynamik in die Verhandlungen gebracht.

Diesen Staaten, gegen deren Justizsysteme EU-Verfahren laufen, Eingriffsbefugnisse in anderen Rechtssystemen ohne weitere Kontrollen einzuräumen, erschien dem Gros der Mitgliedsstaaten zuletzt dann doch als zuwenig durchdachte Idee. Frankreich, Österreich und acht weitere Staaten legen sich derzeit noch gegen Kontrollrechte durch die eigenen, nationalen Behörden quer. In die ursprüngliche Generalverpflichtung für Upload-Filter gegen Terrorpropaganda kommt ebenfalls Bewegung.

Entschärfte EU-Verordnung gegen Terror im Finale

EU-Ministerrat

Das ist der Bestätigungsmechanismus, den das EU-Parlament in den Text reklamiert hat. Falls die Löschanordnung einer ausländischen Behörde nicht binnen 24 Stunden durch die Behörden im Empfängerland nicht bestätigt wird, verfällt die Anordnung. Im Ministerrat gibt es dagegen noch Widerstand. Das gesamte Ratsdokument vom 9.November wurde von Statewatch publiziert

Kontrollmechanismus im Empfängerland

Parallel dazu wird im EU-Ministerrat wird gerade eine Resolution beschlussfertig gemacht, die WhatsApp, Signal und Co. künftig verpflichten soll, Generalschlüssel zur Überwachbarkeit von E2E-verschlüsselten Chats anzulegen.

Das Parlament hatte auf einer Kontrollmöglichkeit für grenzüberschreitende Löschanordnungen durch Behörden im Empfängerland bestanden. Derzeit ist der Stand der Dinge, dass beim Eintreffen eines Löschungsbegehrens einer Strafverfolgungsbehörde aus einem anderen EU-Staat, dem nach einer Prüfung des Sachverhalts in der - absurd kurzen - Frist von einer Stunde zwar vorerst stattzugeben ist. Diese Löschung ist allerdings nur provisorisch, denn sie muss von der Behörde des Empfängerlands binnen eines Tages bestätigt werden.

Eine Ermächtigung für ausländische Behörden, im deutschen Rechtsraum quasi Exekutivgewalt zu spielen, ohne Informationspflicht bzw. Einspruchsmöglichkeit für die zuständigen, deutschen Behörden, dürfte zu Problemen mit der deutschen Verfassung führen, hieß es dazu aus juristischen Kreisen in Brüssel. Schon bei der Datenschutzgrundverordnung hätten Deutschland wie auch Frankreich bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten auf einem solchen Kontrollmechanismus bestanden.

Entschärfte EU-Verordnung gegen Terror im Finale

EU-Ministerrat

Eine Verpflichtung für die Plattformen, sämtliche Inhalte aller Benutzer „proaktiv“ nach Terrorpropaganda abzuscannen, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom EU Gerichtshof kassiert worden. Irgendwann. Denn dazu bedarf es erst einmal einer klagenden Partei, die sich durch alle Instanzen bis zum EuGH hinaufklagen müsste.

Die querliegenden Staaten neben Österreich

Da E2E-verschlüsselte Chats von den Providern nicht gespeichert werden, fordert der Ministerrat neben Nachschlüsseln auch eine Vorratsspeicherung der verschlüsselten Chats.

Diesmal legt sich Frankreich sekundiert von Österreich und acht anderen Staaten gegen diesen Kontrollmechanismus noch quer. Allerdings hat hier auch das Parlament mitzureden, das davor solche Zugriffe ganz abgelehnt hatte. Es ist daher ziemlich wahrscheinlich, dass das Parlament nun wenigstens auf dieser Kontrollmöglichkeit beharrt. Am Trilog-Prozess, der immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Gesetzesvorhaben festgefahren ist, sind - in kleiner Besetzung - Parlament wie Rat und Kommission beteiligt.

Und auch bei den leidigen Upload-Filtern hat sich etwas getan. Die ursprüngliche Generalverpflichtung für Provider, ihre Plattformen „proaktiv“ nach Terrorpropaganda zu durchsuchen, wurde ersatzlos gestrichen. Das hat weniger mit einer generellen Einsicht des Rats in die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme zu tun, als vielmehr mit einer speziellen Erkenntnis in Bezug auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der hatte die pauschale Erfassung sämtlicher Kommunikationen zu Überwachungszwecken wie bei der ebenso leidigen Vorratsdatenspeicherung bereits mehrfach und sehr eindeutig verworfen, weil derartige Pauschal- und Volldurchsuchungen der EU-Charta und damit dem Unionsrecht widersprechen. Insofern ist es eher rätselhaft, wieso sich diese Passage überhaupt so lange im Verordnungstext halten konnte.

Entschärfte EU-Verordnung gegen Terror im Finale

EU-Ministerrat

Hier werden Upload-Filter als Kann-Bestimmung erst einmal im Text verankert.Damit besteht die Möglichkeit, nach der routinemäßigen Evaluation der Verordnung ohne viel Aufwand daraus eine Muss-Bestimmung zu machen.

Wie es im Trilog-Verfahren weitergeht

Was die Filterei angeht, so zeigen die betreffenden Passagen, dass sich die deutsche Ratspräsidentsschaft auffällig bemüht, die Möglichkeit für einzelne Staaten zu erhalten, eine solche Vorabfilterpflicht zu erlassen. Dazu muss diese Option natürlich im Verordnungstext enthalten sein, deshalb wird von der deutschen Ratspräsidentschaft seit Wochen am Wording der entsprechenden Passage gedreht, gedrechselt und getrickst, dass es eine Art hat. Besonders überraschend ist das nicht, denn offensichtlich sind Upload-Filter nun der Deutschen liebstes Ding, nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherung dreimal hintereinander verworfen hatte.

Das gesamte Vorhaben, die Verbreitung terroristischer Proganda durch grenzüberschreitende Löschanordnungen zu verhindern, ist obendrein auf rechtlich dünnem Eis gebaut. Eine EU-weit einheitliche, materielle Definition von „Terrorismus“ gіbt es nämlich nicht, deshalb ist auch „Propaganda für Terrorismus“ nicht definiert.

Hier ist der RSS-Feed für diesen Blog. Sachdienliche Informationen, Metakritiken et al. sind über dieses Formular verschlüsselt und anonym beim Autor einzuwerfen. Wer eine Antwort will, gebe tunlichst eine Kontaktmöglichkeit an.

mehr Netzpolitik:

Aktuell: